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Imkerverein Harburg-Wilhelmsburg und Umgebung

Mit der Bekanntmachung der Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 3. November 2004 wurde unter § 1a die Anzeigepflicht der Bienenvölker aufgenommen. Im Wortlaut heißt es:

“Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen…”

Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut und Antrag auf Bienenseuchenbescheinigung